Warenlombard

Warenlombard
Kreditgewährung gegen  Verpfändung von Waren oder Warendokumenten. Die verpfändeten Waren werden von der kreditgebenden Bank in Verwahrung genommen (wegen der dazu erforderlichen Lagerräume selten), beim Kreditnehmer unter Mitverschluss der Bank gelagert oder in einem Lagerhaus eingelagert, derart, dass nur unter Zustimmung der Bank darüber verfügt werden darf.
- Bedeutung: Der W. hat wegen der Publizitätsgebundenheit des Pfandrechts stark abgenommen zu Gunsten der Kreditgewährung gegen  Sicherungsübereignung der Ware (kein W. im eigentlichen Sinn).
- Vgl. auch  Lombardkredit.

Lexikon der Economics. 2013.

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